Schwere und Organisierte Kriminalität

Die Abteilung 4 im Hessischen Landeskriminalamt ist zuständig für Kriminalitätsbereiche, die nahezu das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches (StGB) sowie wesentlicher Nebenstrafgesetze (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz oder Wertpapierhandelgesetz) widerspiegeln. Die organisatorische Untergliederung in insgesamt neun Hauptsachgebiete (HSG) ist in zwei unterschiedliche Tätigkeitsfelder gruppiert: