Kapital- und Eigentumsdelikte
Die Zuständigkeitdes Bereichs Eigentums- und Kapitaldelikte erstreckt sich über Einbruchsdiebstähle und Hehlerei, Raubüberfälle auf Banken und Geldtransporte, Entführungen/Erpressungen und Geiselnahmen, Sexualdelikte wie Vergewaltigung und Missbrauch bis hin zu Mord- und Totschlagsfällen herausragender Bedeutung. Darüber hinaus werden hier die Ermittlungen bei Schusswaffengebrauch oder sonstige Amtshandlungen durch Polizeibeamte geführt, wenn diese einen tödlichen Verlauf nahmen.
Organisierte Kriminalität
Sofern Straftaten unter bestimmten Kriterien als „Organisierte Kriminalität“ (Arbeitsdefinition: „OK“) einzustufen sind, obliegt deren Bearbeitung diesem Bereich. Hierbei kann es sich z.B. um Waffen- und Sprengstoffdelikte, illegalen Betäubungsmittelhandel oder durch Banden begangene Schwerkriminalität handeln.
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Hessen setzt sich aus Ermittlungsbeamtinnen und -beamten der Polizei Hessen und des Zollfahndungsamtes Frankfurt/M. zusammen. Sie wird durch beide Behörden paritätisch besetzt und hat ihren Dienstsitz im LKA Wiesbaden.
Die GER Hessen ist örtlich grundsätzlich für das gesamte Land Hessen zuständig und führt Ermittlungen im Bereich der schweren und organisierten Rauschgiftkriminalität, wenn die Zuständigkeiten der Polizei und des Zolls berührt sind und Tat und / oder Täter einen bedeutsamen Bezug zum Land Hessen aufweisen.
Wirtschaftskriminalität
Das weite Gebiet der Ermittlungen unter der Bezeichnung Wirtschaftskriminalität gliedert sich in vier Teilbereiche:
- Allgemeine Wirtschaftsdelikte wie z.B. Kapitalanlagebetrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten.
- Umwelt- und Nukleardelikte, die häufig in Verbindung mit tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden.
- Korruptionsdelikte, bei denen sich die Verfahren gegen die sogenannten „Nehmer“ sowohl gegen Amtsträger (Beamte, öffentlicher Dienst) als auch gegen Personen der Privatwirtschaft richten können.
- Der spezielle Sektor der „Kapitalmarktkriminalität“, bei welchem es um Verstöße und Straftaten in Verbindung mit Wertpapieren rund um den Finanzplatz Frankfurt am Main und dort börsennotierte Unternehmen geht.
Gemeinsame Finanzermittlungen/Geldwäsche
Hier werden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bewegung von Finanzmitteln/ Vermögenswerten und verdächtiger Transaktionen geführt. Ähnlich wie im Bereich Wirtschaftskriminalität gibt es hier Sachgebiete mit besonderem Spezialisierungsgrad.
In einem Sachgebiet, zusammengesetzt aus Spezialisten von Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Bundespolizei, werden zielgerichtet Finanzermittlungen zum Erkennen, Ermitteln und Bekämpfen der Geldwäschestrukturen geführt. Durch diese professionelle Ermittlungsarbeit wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften das Phänomen Geldwäsche intensiv bekämpft.
Das Sachgebiet Vermögensabschöpfung führt im Rahmen von Ermittlungsverfahren Maßnahmen durch, die Täter finanziell wieder so stellen, wie sie vor der Tat standen. Die entzogenen Gelder werden für Geschädigte gesichert oder kommen dem Staat zu Gute - gemäß dem Leitsatz: „Verbrechen darf sich nicht lohnen!“.
In einem Clearingbereich werden von Banken- und Kreditinstituten dem HLKA übermittelte Geldwäscheverdachtsmeldungen gesammelt, erfasst, bewertet und an die zuständigen Strafverfolgungsorgane zur Weiterbearbeitung gesteuert.